Repression  

 "Risk Control"

Maßnahmen gegen "sicherheitskritisches Verhalten"

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  • IPO: International Permanent Observatory on Security during Major Events/ UNICRI. Services at no cost to governmental entities. IPO involvement: Beijing 2008 Olympics, G8 Japan 2008, G8 Germany 2007, G8 Russia 2006, WB/IMF Singapore 2006, APEC Vietnam 2006. “Sensible, pragmatic advice and realistic security solutions”.
  • UNICRI: United Nations entity mandated to assist intergovernmental, governmental and non-governmental organizations in formulating and implementing improved policies in the field of crime prevention and criminal justice.
  • EU-SEC: Coordinating National Research Programms on Security during Major Events in Europe, funded by European Commission
  • European Police Congress Berlin: Größte internationale Fachkonferenz für Innere Sicherheit (“Gold Sponsor”: EADS, SAP). “Treffpunkt politischer und polizeilicher Entscheidungsträger”, “internationale Prominenz aus den Führungsebenen”.
    Begleitende Ausstellung der führenden Hersteller von Systemlösungen, “genügend Zeit und Gelegenheit für intensive Kontakte zwischen Besuchern und Ausstellern”.
  • California Commission on Peace Officer: Crowd Management and Civil Disobedience Guidelines, Standards and Training
  • CEPOL: European Police College: Courses and Research on Public Order, Crowd Management etc.
  • Bundesministerium für Verteidigung: Einrichtungen und Institute mit wehrwissenschaftlichem Forschungsauftrag
  • European Conference on Security Research SRC ’07
  • Fraunhofer-Verbund VVS Verteidigungs- und Sicherheitsforschung innerhalb der Fraunhofer-Gesellschaft (“Dual-Use-Forschung, Know-how-Transfer zivil / militärisch”)
  • Center for Disaster Management and Risk Reduction Technology Karlsruhe
  • Sicherheitsgewerbe, Sicherheitsforschung Maßnahmen der Europäischen Kommission
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2008-11-15

BGH gibt Verfahren zu Postbeschlagnahme bei «militanter gruppe» ab

Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat ein Verfahren zur linksextremistischen Vereinigung «militante gruppe» (mg) an das Berliner Kammergericht abgegeben. Darin verlangen vier Berliner Zeitungsverlage, dass eine vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordnete Postbeschlagnahme als rechtswidrig bewertet wird, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte.

Bild: Geruchsproben

Im Mai 2007 hatten Mitarbeiter des Bundeskriminalamts (BKA) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in einem Briefverteilzentrum zahlreiche Postsendungen kontrolliert, die an den «Tagesspiegel», die «Berliner Zeitung», die «Berliner Morgenpost» und die «B.Z.» gerichtet waren. Die Maßnahme diente dazu, erwartete Bekennerschreiben der Gruppierung vor Auslieferung an die Adressaten sicherzustellen. Es wurden schließlich zwei Schreiben der «militanten gruppe» beschlagnahmt, in denen sie sich zu einem Brandanschlag bekannte.

Die vier Zeitungsverlage, die von der Ermittlungsmaßnahme erst nach der Beschlagnahmeaktion erfuhren, sehen in der Anordnung des BGH-Ermittlungsrichters einen Verstoß gegen die Pressefreiheit. Die Zeitungsverlage verlangen damit nachträglichen Rechtsschutz gegen eine beendete heimliche Ermittlungsmaßnahme.

Der BGH gab dieses Verfahren nun deshalb an das Kammergericht ab, weil die Bundesanwaltschaft im Juni bereits vor dem Kammergericht Anklage gegen drei der ursprünglich sieben beschuldigten mutmaßlichen mg-Mitglieder erhoben hatte. Den drei Männern aus Berlin wird Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Sie sollen am 31. Juli 2007 in Brandenburg/Havel versucht haben, drei Lkw der Bundeswehr in Brand zu setzen.

(AZ: StB 12-15/08 - Beschluss vom 8. Oktober 2008)

Source: http://einstellung.so36.net/de/ps/1182