Repression  

 "Risk Control"

Maßnahmen gegen "sicherheitskritisches Verhalten"

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  • IPO: International Permanent Observatory on Security during Major Events/ UNICRI. Services at no cost to governmental entities. IPO involvement: Beijing 2008 Olympics, G8 Japan 2008, G8 Germany 2007, G8 Russia 2006, WB/IMF Singapore 2006, APEC Vietnam 2006. “Sensible, pragmatic advice and realistic security solutions”.
  • UNICRI: United Nations entity mandated to assist intergovernmental, governmental and non-governmental organizations in formulating and implementing improved policies in the field of crime prevention and criminal justice.
  • EU-SEC: Coordinating National Research Programms on Security during Major Events in Europe, funded by European Commission
  • European Police Congress Berlin: Größte internationale Fachkonferenz für Innere Sicherheit (“Gold Sponsor”: EADS, SAP). “Treffpunkt politischer und polizeilicher Entscheidungsträger”, “internationale Prominenz aus den Führungsebenen”. Begleitende Ausstellung der führenden Hersteller von Systemlösungen, “genügend Zeit und Gelegenheit für intensive Kontakte zwischen Besuchern und Ausstellern”.
  • California Commission on Peace Officer: Crowd Management and Civil Disobedience Guidelines, Standards and Training
  • CEPOL: European Police College: Courses and Research on Public Order, Crowd Management etc.
  • Bundesministerium für Verteidigung: Einrichtungen und Institute mit wehrwissenschaftlichem Forschungsauftrag
  • European Conference on Security Research SRC ‘07
  • Fraunhofer-Verbund VVS Verteidigungs- und Sicherheitsforschung innerhalb der Fraunhofer-Gesellschaft (“Dual-Use-Forschung, Know-how-Transfer zivil / militärisch”)
  • Center for Disaster Management and Risk Reduction Technology Karlsruhe
  • Sicherheitsgewerbe, Sicherheitsforschung Maßnahmen der Europäischen Kommission
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2008-07-01

Potsdam: Freispruch in Verfahren um G8-Proteste

Niederlage für die Potsdamer Staatsanwaltschaft: Ein Bewohner des linksalternativen Wohnprojekts in der Zeppelinstraße 25/26 ist gestern am Amtsgericht von dem Vorwurf freigesprochen worden, mit einem Plakat öffentlich zu Straftaten aufgerufen zu haben, etwa zu Widerstand gegen die Polizei.

Das Verfahren sollte einen Vorfall vor einem Jahr aufklären. Im Vorfeld des G8-Gipfeltreffens von Heiligendamm hatte im April an der Frontwand der Zeppelinstraße 25/26 ein metergroßes Plakat gehangen, das zu Protesten gegen den Gipfel mittels „Blockaden“ und „Barrikaden“ aufrief. Ebenso zu sehen waren gemalte Polizisten, ihnen gegenüber offenbar Vermummte.

Potsdam

Die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Beschluss beim zuständigen Gericht, das Plakat abhängen zu lassen. Dies führte am 18. April 2007 zu einem friedlich verlaufenden Polizeieinsatz, bei dem der gestern Angeklagte Claas-Vinzenz T. sich laut zweier Polizei-Zeugen „als verantwortlich“ für das Plakat und das Hausprojekt bezeichnete. Allerdings reichte das Richterin Reinhilde Ahle nicht aus, da sich der Anklagte in der Hauptverhandlung nicht explizit zu dem Vorwurf äußerte: Es deute zwar vieles darauf hin, dass Claas-Vinzenz T. das Plakat angebracht habe, „aber es ist eben nicht zwingend nachweisbar“. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von mindestens 20 Tagessätzen gefordert.

Oberstaatsanwalt Michael Roscheck sagte, mit dem Plakat seien „Grenzen der Meinungsfreiheit“ erreicht worden. Dagegen hatte der Angeklagte – ohne zum Vorwurf selber Stellung zu nehmen – eine Erklärung über die aus seiner Sicht bestehende Rechtmäßigkeit solcher Protestformen abgegeben: Der Fall Zeppelinstraße stehe exemplarisch für die Kriminalisierung der Anti-G8-Bewegung. Auf diesen grundsätzlichen Konflikt um Möglichkeiten von Protest ging Richterin Ahle in der Urteilsbegründung nicht ein. H. Kramer

Source: http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/01.07.2008/4136299.pnn